UN­-Kinderrechtskonvention

„Den Kindern weltweit eine Stimme geben!“

Die Achtung der Menschenrechte ist die Basis demokratischen Zusammenlebens. Menschenrechtsbildung und demokratiepolitische Bildung gehören untrennbar zusammen: Ihr gemeinsames Ziel ist die Förderung demokratischen Wissens, demokratischer Kompetenzen und die Ermöglichung eines Lebens in der Demokratie – verstanden als innerer Wert und äußeres System. Die Sensibilisierung von Kindern für ihre Rechte sollte deshalb so früh wie möglich beginnen. Dabei bildet die UN-Kinderrechtskonvention die wichtigste Grundlage.

Die Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversamm- lung der Vereinten Nationen verabschiedet und inzwischen von nahezu allen Staaten der Welt ratifiziert. Sie hält unveräußerliche Menschenrechte fest, die für alle jungen Menschen von Geburt an bis zum Abschluss ihres 18. Lebensjahres gelten (daher kann man auch von Kinder- und Jugendrechten sprechen). Drei Grundanliegen prägen den Charakter der Konvention: Die rechtliche Sicherung von Schutz, Förderung und Partizipation der Kinder. Die Konvention erkennt Kinder als eigenständige Rechtssubjekte an und bestätigt ihr Recht, die eigene Entwicklung altersgemäß mitzubestimmen.

In Deutschland trat die UN-Kinderrechtskonvention am 5. April 1992 bindend in Kraft. Eine völkerrechtlich wirksame Vorbehaltserklärung, die nach Gesetzesänderungen nur noch das Ausländerrecht und die unmittelbare Anwendung der Konvention in Deutschland betraf, wurde erst im Jahr 2010 zurückgenommen. Die Bundesrepublik Deutschland hat damit die letzten Zweifel daran beseitigt, dass die Konvention voll umzusetzen ist, und zwar für alle Kinder (Art. 2). Sie muss nun endlich „alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstige Maßnahmen“ ergreifen, um die Kinderrechte uneingeschränkt zu gewährleisten (Art. 4).

Obwohl die Bekanntmachung der Konvention verbindlich festgeschrieben ist (Art. 42), wissen immer noch viele Kinder und Jugendliche nicht, welche Rechte sie haben und wie sie aktiv für deren Umsetzung eintreten können. Auch Erwachsene müssen die Kin- derrechte kennen, damit sie als Eltern, Pädagogen, Fachkräfte, Politiker und zivilgesell- schaftliche Akteure auf der Basis der Kinderrechte „entgegenkommende Verhältnisse“ für Kinder und Jugendliche schaffen können. Schul- und Jugendbildung sollten hier die besondere Verantwortung der konsequenten Bekanntmachung wahrnehmen – durch Arbeit in Projekten oder im Unterricht.

Eine Erklärung der Kultusministerkonferenz hebt die besondere Bedeutung der Kinderrechtskonvention für die Institution Schule hervor. Ihre Bekanntmachung sowie die Auseinandersetzung mit den darin enthaltenen Werte wie Menschenwürde, Toleranz, Freiheit und Selbstbestimmung werden darin explizit als Aufgabe von Schule formuliert. Auch die Jugendministerkonferenz würdigt die Kinderrechtskonvention und sieht in deren Umsetzung ein zentrales kinder- und jugendpolitisches Anliegen.

Medien: Literatur, Downloads, Links, Videos
  • Kerber-Ganse, W. (2009): Die Menschenrechte des Kindes. Die UN-Kinderrechtskonvention und die Pädagogik von Janusz Korczak. Opladen: Verlag Barbara Budrich.
  • Liebel, M. (2007): Wozu Kinderrechte. Grundlagen und Perspektiven. Weinheim/München: Juventa Verlag.
  • National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland (Hrsg.) (2010): Ergänzender Bericht der National Coalition zum Dritt- und Viertbericht der Bundesrepublik Deutschland an die Vereinten Nationen. Berlin: National Coalition.

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